Das Bundesverkehrsministerium plant eine massive Verschärfung der Regelungen für Fahrradanhänger. Demnach dürfen Fahrradanhänger zukünftig maximal 50 kg Gesamtmasse aufweisen, ansonsten brauchen sie ein eigenes Auflaufbremssystem. Bei einem Eigengewicht von 15 kg eines zweisitzigen Kinderfahrradanhängers blieben nur noch 35 kg an Zuladung übrig, was man locker mit zwei älteren Kindern überschreiten würde. Die zur Zeit bestehenden EU-Normen, sowie Gesetze reichen nach einschlägiger Auffassung für den sicheren Betrieb im privaten Bereich völlig aus. Wir fordern deshalb: Keine weitere Regulierung für die private Nutzung von Anhängern an Fahrrädern. [Mehr zum Thema...]