Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kleinserien-Richtlinie) fördert der Bund "Schwerlastfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung" wie das Trimobil seit dem 1. März bundesweit mit 30% des Kaufpreises (max. 2500.- EUR). Die Förderung läuft bis zum 28. Februar 2021.
Antragsberechtigt sind:
- Private Unternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art der Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen)
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
- Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (jedoch nicht Volkshochschulen), Forschungsrichtungen und Krankenhäuser bzw. deren Träger
Gefördert werden E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger die jeweils ein Mindest-Transportvolumen von einem Kubikmeter und eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm aufweisen. Damit greift die Förderung unmittelbar für unsere Trimobile.
Die Förderung kann ab sofort direkt online beantragt werden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter: