- Privatpersonen
- Vereine
- Hausgemeinschaften
- Gewerbetreibende
- Selbstständige
- Firmen
Voraussetzung ist jeweils ein Erstwohnsitz bzw. eine Firmenniederlassung in Hamburg und die Beantragung sowie Genehmigung der Förderung vor Kauf bzw. Bestellung des Lastenrades!
Wie viel wird gefördert?
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33% des Kaufpreises
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max. € 2.000.- für ein elektrisches Lastenrad
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max. € 500.- für ein normales Lastenrad
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Einen zusätzlichen Abwrackbonus in Höhe von € 500.- erhält, wer gleichzeitig einen PKW, Transporter oder Kleinktaftrad mit Verbrennungsmotor verschrottet.
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Insgesamt werden bis Ende 2021 € 1,5 Millionen Euro bereitgestellt.
Achtung! Der Zuwendungsantrag muss vor der Beschaffung des Lastenrades gestellt und genehmigt werden.
Wie stellen Sie den Antrag?
Das Antragsformular erhalten Sie auf der Homepage der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB),
die das Förderprogramm für die Umweltbehörde umsetzt:
.https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburger-lastenradfoerderung
Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB)
Tel: 040-248 46-560
E-Mail: wirtschaft_1@ifbhh.de
Die Auszahlung erfolgt, nachdem der Verwendungsnachweis (incl. Rechnung, Lieferschein sowie Zahlungsbeleg) vorgelegt und durch die Investitions- und Förderbank geprüft wurde.
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Kostenvoranschläge mit mindesten 3 Vergleichsangeboten
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Privatpersonen: Kopie des Personalausweises; bei Vorlage Kopie des Reisepasses wird auch eine Kopie der Meldebestätigung benötigt
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Unternehmen: Handelsregisterauszug sowie Personalausweis des Vertretungsberechtigten in Kopie
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Vereine: Vereinsregisterauszug sowie Personalausweis des Vertretungsberechtigten
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Ggf. Verwertungsnachweis für ein verschrottetes Fahrzeug (Abwrackbonus