Als Person mit Behinderung haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem kommunalen Fachdienst die Kostenübernahme für eine Maßnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB IX §99 in Verbindung mit §84 zu beantragen.
Dafür ist eine ärztliche Verordnung bzw. ein entsprechendes Gutachten erforderlich, das ein Therapie-Dreirad notwendig macht. Von uns werden nach Beratung und Probefahrten drei entsprechende Angebote an den Kostenträger erstellt. Das von diesem ausgewählte, bewilligte Therapiedreirad wird dann nach Bewilligung von Ihnen bei uns bestellt.
Die Voraussetzungen für die Bewilligung werden unterschiedlich gehandhabt und können beispielsweise die Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Erstellung eines Hilfeplanes gemeinsam mit dem Fachdienst beinhalten. Demzufolge können die Kosten des Therapiefahrrades auch anteilig übernommen werden.