Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die Träger der Eingliederungshilfe bieten Menschen mit Behinderungen medizinische und berufliche Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe. Eingliederungshilfe erhält, wer die Leistung nicht von einem anderen Kostenträger erhalten kann.
Als Person mit Behinderung haben Sie daher die Möglichkeit, bei Ihrem kommunalen Fachdienst die Kostenübernahme für eine Maßnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB IX §99 in Verbindung mit §84 zu beantragen.
Dafür ist eine ärztliche Verordnung bzw. ein entsprechendes Gutachten erforderlich, das ein Therapie-Dreirad notwendig macht. Von uns werden nach Beratung und Probefahrten drei entsprechende Angebote an den Kostenträger erstellt. Das von diesem ausgewählte, bewilligte Therapiedreirad wird dann nach Bewilligung von Ihnen bei uns bestellt.
Die Voraussetzungen für die Bewilligung werden unterschiedlich gehandhabt und können beispielsweise die Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Erstellung eines Hilfeplanes gemeinsam mit dem Fachdienst beinhalten. Demzufolge können die Kosten des Therapiefahrrades auch anteilig übernommen werden.
Die Eingliederungshilfe gehört übrigens nicht mehr explizit zur Sozialhilfe und steht deshalb nun einem erweiterten Personenkreis zu.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.betanet.de/eingliederungshilfe-fuer-menschen-mit-behinderungen.html
https://www.betanet.de/eingliederungshilfe-einkommen-und-vermoegen.html
