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Weitere Erleichterung für E-Pendler und Firmen:


Nach der steuerlichen Anerkennung von Diensträdern hat das Bundesfinanzministerium uns nun mit einer weiteren Regelung die Alltags-E-Mobilität erleichtert: Das Aufladen von Pedelec-Akkus beim Arbeitgeber gilt nicht mehr als geldwerter Vorteil. Bislang hat der unverhältnismässig hohe Aufwand in der Lohnbuchhaltung gerade größerer Unternehmen oft dazu geführt, dass den Mitarbeitern die Aufladung Ihrer Akkus untersagt werden musste. "Aus Billigkeitsgründen" hat das Ministerium nun für Pedelecs bis 25km/h diese Ausnahme erlassen, handelt es sich pro Aufladung doch lediglich um Cent-Beträge, die radelnde BerufspendlerInnen aber gut und gerne wieder bis zu 100km weiter bringen...

Wir freuen uns über diesen "minimalinvasiven", sachgerechten Erlass mit sehr positiver Auswirkung.