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Jetzt einfach, komfortabel und günstig als Dienstrad leasen!

Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, alle von uns angebotenen Spezialfahrräder günstig und unkompliziert als Firmenfahrzeuge zu leasen und dabei steuerliche Vorteile zu nutzen: Als Arbeitnehmer zahlen Sie die monatlichen Leasingraten vom Brutto-Gehalt statt vom bereits versteuerten Nettobetrag.

Ob Installateur, Apotheker oder Forschungsbüro, auch jeder Unternehmer kann sein Fahrrad für Dienst- und Besorgungsfahrten oder zu Werbezwecken nutzen und damit generell betrieblich absetzen.

 

Für Arbeitnehmer wenden die Finanzbehörden bereits seit Dezember 2012 die einschlägige Dienstwagen-Regelungen auf Fahrräder an. Ein dienstliches Rad kann privat genutzt werden. Und da es egal ist, ob man für den Job überhaupt ein Zweirad benötigt, können Sie als Arbeitnehmer von einem Dienstfahrrad profitieren. Und dabei muss es nicht bleiben, denn auf Wunsch kann auch ein zweites Fahrrad, z.B. für den/die LebenspartnerIn geleast werden. Sprechen Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Vorteile an. Auch wir beraten Sie gern und arbeiten mit allen namhaften Dienstrad-Leasing-Anbietern zusammen.

 

Für Unternehmen bestehen beim Dienstrad-Leasing keine Zusatzkosten oder Risiken. Machen Sie einfach Ihre MitarbeiterInnen glücklich und sorgen Sie so für das Plus an Motivation, Gesundheit und Zufriedenheit in Ihrer Firma!

Sparen Sie sich also hohe Kosten und nutzen Sie weitere steuerliche Vorteile durch Dienstrad-Leasing. Und das Beste: Eine hervorragende Versicherung ist in der monatlichen Rate bereits enthalten! Außerdem sind unterschiedliche Serviceverträge sowie die Übernahme des Fahrrades nach 3 Jahren zum Restwert (derzeit ca. 18% vom Neupreis) optional.

Auf den Seiten der untern genannten Leasing-Abieter sind zahlreiche Detail-Infos sowie konkrete Rechenbeispiele für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Freiberufler direkt abrufbar:

 

 

p.s.: Seit 2020 ist das Leasing von Dienstfahrrädern finanziell noch interessanter geworden: Am 7. November 2019 hat der Bundestag als Teil des von der Bundesregierung im September verabschiedeten Klimapaketes die 0,25-Prozent-Regel für die Besteuerung elektrisch betriebener Dienstfahrzeuge beschlossen. Somit müssen Angestellte den geldwerten Vorteil der ihnen durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs entsteht, ab 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern. Damit halbiert sich der bisherige Ansatz nochmals, der bei Firmenwagen nach wie vor bei 1% liegt. Wir sind mit der aktuellen Novellierung sehr zufrieden, denn mit dieser Maßnahme fördert der Gesetzgeber nachhaltig den Radverkehr und setzt ein weiteres Signal in Richtung Mobilitätswende und Klimaschutz. Fragen Sie uns gern nach den individuell optimalen Leasing-Möglichkeiten Ihres Wunsch-Rades bei den führenden Leasing-Anbietern!