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Krankenkassen:


  • Hase Reha-Dreirad & Pedelec Trike mit Hilfsmittel Nummer & Tips für Krankenkassen

 

Wir wissen aus Erfahrung, wie schwer es sein kann, Reha- und Therapie-Fahrräder, die einem rechtlich nach §33 des 5.SGB zweifelsfrei zustehen, von der Krankenkasse auch tatsächlich (und in angemessenem Zeitrahmen) zu erhalten, selbst wenn einerseits Rezept bzw. Verordnung und andererseits eine Hilfsmittel-Nummer vorliegen.

Auch hier helfen wir Ihnen bzw. Ihrem verordnenden Arzt mit Formulierungshilfen und ggf. auch mit einschlägiger Rechtsprechung weiter. Wir sagen Ihnen aber auch, wenn wir davon ausgehen, dass ein Anspruch auf Erstattung nicht gegeben bzw. unserer Erfahrung nach aussichtslos erscheint. Auch in solch einem Fall gibt es jedoch Möglichkeiten...

 

 

Grundsätzlich haben sich folgende Argumentationshilfen und Vorgehensweisen bewährt:

 

Argumentationshilfen für die Finanzierung durch Kostenträger (Firma Hase Bikes)

Erfahrungsgemäß werden die Kosten beim Lepus / Pino / Trets / Trix in vielen Fällen ganz oder teilweise von Kostenträgern übernommen. Sollen die Kosten der Fahrzeuge von Kostenträgern übernommen werden, ist wie folgt vorzugehen: In §33 des 5. Sozialgesetzbuches ist der Anspruch auf Hilfsmittel definiert. U.a. heißt es in Absatz 1 „Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Heilbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen, soweit es sich nicht um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens handelt oder welche nach §34 Abs.4 ausgeschlossen sind.“

 

☛ Ein derartiger Ausschluss ist für unsere Fahrzeuge nicht erfolgt. Das sog. Hilfsmittelverzeichnis ist lediglich eine Orientierungshilfe für die Krankenkasse, es besitzt keine rechtsverbindliche Bedeutung!

 

Es geht um folgende Fragen:

 

Therapieeffekt - Hat das gewünschte Rad einen therapeutischen Nutzen?

Diese Frage hängt vom Krankheitsbild ab und wird vom Arzt in Form einer Verordnung beantwortet. Der Kostenübernahme-Antrag muss den therapeutischen Wert darstellen.

 

Stichworte für die Stellungnahme des Arztes:

- Anregung der Sinne

- Muskeltraining

- Unterstützung von krankengymnastischer Behandlung

- Anregung und Stärkung der Herz-Kreislauf-Funktion

- Koordinationsförderung zwischen Armen und Beinen sowie zwischen rechter und linker Körperhälfte

- physisches und psychisches Durchhaltevermögen

- Linderung der Beschwerden

- Selbstständigkeit,

 

Mobilität

 

- Verbesserte, wenn nicht sogar überhaupt erst ermöglichte Mobilität

- größerer Aktionsradius

- Selbstständige Lebensführung; durch eine Ladefläche sind z.B. Einkäufe möglich.

 

Außerdem muss der Vorteil gegenüber anderen Hilfsmitteln deutlich gemacht werden.

 

Für das Lepus / Kettwiesel gilt z.B.:

- Entlastung der Handgelenke und des Oberkörpers

- ergonomische und rückenfreundliche Fahrhaltung

- Kipp- und Fahrsicherheit

- erschütterungsarm, da rahmengefedert

- bedienungsfreundlich, da sehr flexibel einstellbar

- transportabel, da faltbar (z.B. Lepus)

 

Für das Pino gilt z.B.:

- Kommunikation mit der Begleitperson

- Beifahrer befindet sich im Blickfeld des Fahrers

- Fahrsicherheit, da der Schwerpunkt der Begleitperson höher liegt

 

Da unsere Fahrzeuge noch nicht im Hilfsmittelkatalog der Kostenträger mit aufgenommen worden sind (Ausnahmen: Trix und Trets), muss vor allem klargestellt werden, dass es in erster Linie um den medizinisch-therapeutischen Wert und nicht um das Freizeitvergnügen geht. Deswegen ist es wichtig zu verdeutlichen, dass die Fahrzeuge aufgrund ihrer speziellen technischen Gestaltung und der Möglichkeit zur Anbringung spezieller Adaptionen dem Wesen nach Hilfsmittel sind. Daher haben wir alle unsere Räder CE ( Richtlinie 93/42/EWG für Medizinprodukte) zertifizieren lassen.

 

Erforderlich - Ist das gewünschte Rad erforderlich?

Ein Hilfsmittel ist erforderlich, wenn sein Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird. Zu den allgemeinen Grundbedürfnissen ist dabei auch ein gewisser körperlicher und geistiger Freiraum zu rechnen, der die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst. Die Erschließung eines Aktionskreises von mehreren Kilometern zählt durchaus zu den Grundbedürfnissen. Dies  ist in vielen Fällen nur mit Fahrzeugen eines gewissen Technikstandes möglich. Auf unsere Produkte stoßen in der Regel Personen, die ernsthaft selber nach einer Problemlösung für sich suchen.

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und stellen Sie ihm die Vorteile des Produktes Ihrer Wahl dar, bringen Prospekte mit und kopieren ggf. diese Texte und Bilder, denn in der Regel kennt auch der Facharzt keines dieser Fahrzeuge. Denn es handelt sich eben nicht um - kippgefährlich hohe - Dreiräder mit Fahrradsattel oder Liegeräder, die evtl. zu niedrig sind!

 

Unsere übliche Praxis:

1. Ist der Kostenträger eine Berufsgenossenschaft (BG), haben wir noch keinerlei Probleme mit unserem Angebot und der Kostenübernahme erlebt.

2. Ist der Kostenträger eine Krankenkasse: Bei Beantragung bei der Krankenkasse mit Attest vom behandelnden Arzt gehen Sie bitte vor wie oben beschrieben. Wir helfen gern bei der Formulierung und spezifizieren das von Ihnen bevorzugte Dreirad.

3. Ist der Kostenträger eine Krankenkasse und Sie benötigend dringend ein Reha-Dreirad oder Sie  wollen oder können die Bestätigung der Kostenübernahme nicht abwarten, gibt es folgende Möglichkeit: Mit einem saisonalen Mietvertrag "mieten" Sie das neue Rad, Sie zahlen eine Jahres-Miete und eine Kaution an, die zusammen addiert dem angebotenen Kaufpreis entsprechen und wir rechnen bei einem ggf. später zugestimmten Kauf durch Ihre Krankenkasse die Miete plus Kaution zu 100% auf den Kaufpreis an und Sie erhalten eine entsprechende Rechnung wie angeboten. Denn vor der Bestätigung durch die Kasse dürfen Sie keinen Kauf abschließen!

4. Fragen Sie doch Ihren Arbeitgeber, wenn Sie als Arbeitnehmer angestellt sind, ob Sie Ihr Trike nicht als Dienstrad leasen können. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie es tatsächlich dienstlich oder ausschließlich privat einsetzen. Hier nutzen Sie steuerliche Vorteile und sparen durch Gehaltsumwandlung bares Geld. Näheres zum Leasing finden Sie auch auf unserer Website.